Ausweitung der Zertifikatspflicht: Das gilt ab Montag
Aktuelle Corona-News (aktualisiert am 17.12.2021):
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 in Bezug auf die Sport- und Freizeitanlagen neue zusätzliche Massnahmen beschlossen und zwar gilt neu in Innenräumen, wenn keine Maske getragen werden kann (also auch in Hallenbädern) die Regel 2G+; d.h. nebst „Genesen“ oder „Geimpft“ muss auch getestet werden. Wichtige Ausnahme: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
„Die bestehende Ausnahme für Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben“¨!
Kinderschwimmen ab 4 Jahren
lauft normal weiter. ( Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Test)
ACHTUNG ELTERN:
Es gilt für alle 2G+ in allen Innenräumen obligatorisch.
Die 2G+Pflicht gilt auch für ALLE Eltern, die nur Ihre Kinder zum Kurs bringen ab Eingangsbereich.
Dies gilt mindestens bis am 24.01.2021




