AGB der Schwimmschule Aqua-Holiday
Kursanmeldung Ferien und Wochenkurse
- Ihre Anmeldung erfolgt über unsere Website. aqua-holiday.ch
- Ihre Anmeldung ist verbindlich.
- Die Kurszeiten sind Zwischen den angegebenen Zeiten und können sich +/- 1 Std. verschieben.
- Die definitive Kursbestätigung mit den Schwimmzeiten und Rechnung erfolgt per
E-Mail 3-4 Tage vor Kursbeginn. - Der Kursplatz lautet auf das angemeldete Kind und ist nicht übertragbar.
- Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
- Die Ferienkurse dauern je nach Ausschreibung 5-6 Tage jeweils à 30 Minuten.
- Bei den Wochenkursen gibt es 2 Semester à ca. 14-16 Lektionen à 30 Minuten.
Weitermachlisten Wochenkurse
- Unsere Kursleiter hängen bis 3 Wochen VOR Kursende eine Weitermachliste auf zum Weitermachen. Dringend Unterschreiben!
Korrespondenz
- Absenzen bitte per SMS direkt der Schwimmlehrperson melden. Die entsprechende Nummer ist auf der Rechnung zu entnehmen.
- Für organisatorische und administrative Fragen wenden Sie sich bitte nur an unser Büro via kursinfo@aqua-holiday.ch oder +41 62 756 00 67
Zahlungsbedingungen und Kosten
- Sie erhalten ca. 3-4 Tage vor Kursbeginn die Rechnung mit den Daten und Zeiten per E-Mail
- Die Kurskosten sind bei Erhalt der Rechnung vor Kursbeginn zu begleichen.
Preise ab 2024 ( Kinderschwimmen pro Lektion à 30 Minuten Fr. 25 /Fr. 27.- je nach Standort/ Baby und Wassergewöhnung Fr. 30.-) - Eine Barzahlung im Kurs ist nicht möglich.
- Es werden keine Kursgelder zurückerstattet.
Kursabmeldungen Ferien und Wochenkurse
- bis 15 Tage vor Kursbeginn werden mit Fr. 20.- Administrationskosten verrechnet:
bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren.
Spätere oder keine Abmeldung: 100% der Kursgebühren. - Es kann eine Ersatzperson für den gebuchten Kurs gestellt werden im gleichen Niveau.
- Für das Ersetzen von verloren gegangenen Kursbestätigungen/Rechnungen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Fr. verrechnen. Bitte bewahren Sie diese bis Kursende auf. Wenn Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse senden, machen Sie eine Kopie davon.
- Mahnspesen nach Ablauf der Zahlungsfrist CHF. 20.-
- Wir behalten uns vor, die Kursgebühren bei Erhöhung der Infrastruktur und Betriebskosten den Gegebenheiten anzupassen.
Absenzen / Krankheit
- Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und berechtigen zu keinem Preisabzug.
- Krankheit und Unfall vor oder während dem Kurs
Fragen Sie Ihre Versicherung ob das in Ihrer Versicherung gedeckt ist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, über die „allianz-assistance“ eine günstige Kursversicherung abzuschliessen falls Sie Krank werden oder einen Unfall haben. - Covid 19 Massnahmen
Wir das Hallenbad geschlossen vom Kanton, Bund oder vom Vermieter infolge Covid Massnahmen, werden keine Kursgelder zurück bezahlt, noch können Gutschriften gemacht werden.
Kein Zertifikat: Sollten die Richtlinien für den Zutritt zum Hallenbad durch Kanton, Bund oder Betreiber verschärft werden, (zB. 2G) können Teilnehmer ohne Zertifikat nicht am Kurs Teilnehmen. Sie haben keinen Anspruch auf Zurückzahlung oder Gutschrift.
Durchführung Ferienschwimmkurs
24.Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Ebenso können Kurse infolge eines Ausfalls der
Schwimmlehrperson oder des Bades abgesagt werden.
25. Bei Krankheit oder Abwesenheit der Schwimmlehrperson kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Schwimmlehrperson vertreten
werden.
26. Ferienschwimmkurse:Bei Gewitter oder Sturm (Badverantwortliche entscheidet) findet die Schwimmlektion nicht statt, bzw. kann abgebrochen
werden.
Bei tiefen Wasser (unter 19 Grad) oder Luft-Tempertaturen (Unter 10 Grad) werden alle Kurse zeitlich reduziert oder abgebrochen.
Das Schlechtwetter-Risiko ist im Kursgeld einberechnet.
Kursabbruch oder Unterbrechung infolge höherer Gewalt
27. Kursabsagen infolge höherer Gewalt wie:
(Technischer Defekt Hallenbad, Pandemie, Epidemie, Streik, Krieg) Aufzählung ist nicht abschliessend, sind keine Rückerstattungen geschuldet.
Kurs und Baderegeln
28.1Den Anweisungen der Kursleitung sind strikte Folge zu leisten.
28.1 Es gelten die jeweiligen Vorgaben der Frei und Hallenbäder und müssen strikte eingehalten werden.
29. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist strikte untersagt.
Neopren Pflicht Ferienschwimmkurse
- Von Krebs bis und mit Abzeichen Frosch (3) sind Neopren im Freibad Obligatorisch.
Sie können diesen bei der Anmeldung direkt mit bestellen (Miete pro Woche Fr.10.-)
Versicherung
- Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Ohne einen Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.
- Die Eltern sind für Ihr Kind vollumfänglich verantwortlich.
- Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen, kann weder die Aqua-Holiday Schwimmschule GmbH noch der Schwimmbad- oder Freibad Vermieter oder Schwimmlehrperson haftbar gemacht werden.
Fotografieren und Filmen in den Kursen
- Zum Schutz Ihres Kindes und zur Wahrung seiner Rechte (BV Art.13 Abs. 2 / ZGB Art. 28 Abs.1) ist es verboten, in den Garderoben und im Badbereich zu fotografieren und/oder Film- oder Tonaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl vor als auch während und nach den Lektionen.
Sicherheit im Kinderschwimmen
- Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Eltern übergeben die Kinder beim Übergabeort persönlich und holen Sie auch dort pünktlich wieder ab.
- Die Schwimmlehrperson ist während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich.
- Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Kinderschwimmgruppe.
Gerichtstand
- Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist das für den Sitz der Aqua-Holiday Schwimmschule GmbH zuständige Zivilgericht Nebikon
- Programm und Preisänderungen vorbehalten. / 26.09.2023
Haben Sie Fragen zu uns oder unseren Kursen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Mit Aqua Vision Holiday Schwimmschule werden Sie nicht nur Wasser-sicher, sondern lernen von Anfang an, richtig zu schwimmen.